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Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

30. Apr 2026

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung, 02. Juni 2026

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Dienstag, 02. Juni 2026, 19:00 Uhr, im Schulhaus Bühl

Traktanden:

1. Jahresrechnung 2025
2. Mitteilungen des Gemeinderates
3. Verschiedenes

Detaillierte Informationen über die Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Die Unterlagen zur Jahresrechnung liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage www.buehl.ch eingesehen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63. ff. VRPG). Wer pflichtwidrig nicht während der Versammlung rügt, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger von Bühl herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Bühl angemeldet sind.

Bühl, im April 2026

GEMEINDERAT BÜHL

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