16. Dez 2021
Die amtliche periodische Feuerungskontrolle im Gemeindegebiet findet zwischen 1. Dezember 2021 und 31. Mai 2022 statt.
Die amtliche periodische Feuerungskontrolle im Gemeindegebiet findet zwischen 1. Dezember 2021 und 31. Mai 2022 statt.
Das Aufgebot für die in dieser Heizperiode zu kontrollierenden Feuerungsanlagen erfolgt durch den Zuständigen Feuerungskontrolleur. Zuständiger Feuerungskontrolleur: Michael Gutjahr, Gutjahr Kaminfeger GmbH, 2575 Täuffelen.
Wir bitten die Anlagebetreiber den Zugang zur Feuerungsanlage zum Zeitpunkt der Feuerungskontrolle sicherzustellen.
Die Gebühren für die periodische Feuerungskontrolle werden durch die Gemeinde getragen. Erforderliche Nachkontrollen werden gemäss Tarifreglement der Gemeinde dem Anlagebetreiber / Eigentümer in Rechnung gestellt.
Gemeindeverwaltung Bühl