15. Okt 2020
Im Kanton Bern gilt ab dem 12.10.2020 Maskenplicht in Verkaufsgeschäften und öffentlich zugänglichen Räumen. Der Zugang in den Eingangsbereich des Gemeindehauses ist nur mit Maske zulässig!
Im Kanton Bern gilt ab dem 12.10.2020 Maskenplicht in Verkaufsgeschäften und öffentlich zugänglichen Räumen. Details entnehmen Sie diesem Flugblatt.