Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Nachbarn fahren Nachbarn


Hier finden Sie die aktuelle Liste der Fahrer*innen.

Nachbarn fahren Nachbarn

Ist ein nachbarschaftlicher, freiwilliger, gemeinnütziger Fahrdienst.
Er stellt eine Ergänzung zum bewährten Rotkreuzfahrdienst dar.
Die Fahrten dienen dem sozialen Kontakt und decken die Mobilitätsbedürfnisse des täglichen Lebens ab.
In unserer Gemeinde finden nicht alle den direkten Anschluss ans öffentliche Verkehrsnetz. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind auf einen Fahrdienst angewiesen.
Aus diesem Grund unterstützt und fördert der Gemeinderat Bühl den Aufbau eines freiwilligen Fahrdienstes in unserer Gemeinde, wie dies bereits andernorts erfolgreich geschehen ist.

Vorgehen

Wir suchen deshalb in unserer Gemeinde freiwillige Fahrer*innen, die bereit sind, Menschen aus unserer Gemeinde zu: Besuchen, Einkäufen, Coiffeur, Arztterminen, Gottesdiensten, Abdankungen, usw. zu fahren.
• Die Fahrer*innen lassen sich in einer Liste eintragen.
• Dieser Liste sind Telefonnummern/E-Mail-Adressen, geeignete Fahrtage und der mögliche geographische Umkreis für die Fahrten zu entnehmen. Die Liste wird in der Dorfzyt publiziert, auf der Webseite der Gemeinde Bühl aufgeschaltet und kann auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
• Fahrer*innen engagieren sich freiwillig und entscheiden frei, wann und wie oft sie fahren möchten. Bei einer Anfrage hat die Fahrer*in jederzeit das Recht abzulehnen.
• Es wird eine Spesenentschädigung von CHF 0.70 bis CHF 0.80 pro Kilometer empfohlen und direkt nach der Fahrt bezahlt.
• Aus versicherungstechnischen Gründen müssen die gefahrenen Kilometer erfasst und einmal pro Jahr der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
• Mitfahrerinnen und Mitfahrer können aus der Liste eine Fahrerin/einen Fahrer frei wählen und anfragen. Sollte diese/r verhindert sein, können sie weitere Fahrer*innen aus der Liste anfragen.

Anmeldung

1. Ich melde mich als freiwillige Fahrerin / freiwilliger Fahrer für «Nachbarn fahren Nachbarn» mittels Antworttalon im Flyer bei der Gemeindeverwaltung und nehme den untenstehenden Text zum Versicherungsschutz zur Kenntnis.
2. Ich erkläre mich damit einverstanden mit der Veröffentlichung meiner Daten auf der Namensliste und dem kollektiven Versicherungsschutz.
3. Ich engagiere mich freiwillig und entscheide frei, wann und wie oft ich fahren möchte. Bei einer Anfrage habe ich als Fahrer*in jederzeit das Recht abzulehnen.
4. Die Spesenentschädigung beträgt pro Kilometer CHF 0.70 bis CHF 0.80 (Empfehlung).
5. Die gefahrenen Kilometer müssen aus versicherungstechnischen Gründen von mir erfasst und einmal im Jahr der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Hierfür wird mir ein Fahrtenbuch zur Verfügung gestellt.

Versicherungsschutz

• Es besteht eine Kollektivversicherung durch die Gemeinde. Daneben gilt wie bei anderen Personen, welche im eigenen Auto mitgeführt werden, die Haftpflicht des Autobesitzers, Unfallversicherung des Verunfallten, Privathaftpflicht je nach Verursacher (der Fahrerin / des Fahrers oder der Mitfahrerin / des Mitfahrers).
• Die Gemeinde verwaltet nur die Liste der Fahrer*innen und übernimmt abgesehen vom Versicherungsschutz keine Haftung.
Interessierte Personen können sich weiterhin bei der Gemeindeverwaltung Bühl, 032 381 12 44 oder gemeindeverwaltung@buehl.ch melden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen