29. Okt 2026
Gemeindeversammlung 30. November 2026, 19:00 Uhr Schulhaus Bühl
Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
Montag, 30. November 2026, 19:00 Uhr, im Schulhaus Bühl
Traktanden:
1. Budget 2027
a) Orientierung über den Finanzplan 2026 – 2031
b) Beraten und festsetzen der ordentlichen Gemeindesteuern
c) Genehmigung Budget 2027
2. Verpflichtungskredit Sanierung Scheibenstand
3. Teilrevision Organisationsreglement (OgR); Genehmigung (siehe unten)
4. Mitteilungen des Gemeinderates
5. Verschiedenes
Detaillierte Informationen über die Traktanden können der Botschaft entnommen werden, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Die Unterlagen zum Budget liegen 10 Tage und das Reglement 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage www.buehl.ch eingesehen werden.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind schriftlich während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63. ff. VRPG). Wer pflichtwidrig nicht während der Versammlung rügt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger von Bühl herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Bühl angemeldet sind.
Bühl, im Oktober 2026